
Wie das Bundesjustizministerium mitteilte, sollen in besonders gravierenden Fällen von Umweltkriminalität künftig höhere Strafen möglich sein. Ministerin Hubig erklärte, Klärschlamm in Wäldern, Altöl im Erdboden oder Chemikalien in Flüssen bedrohten Mensch und Natur.
Der Gesetzentwurf sieht bei vorsätzlich verursachten katastrophalen Folgen für die Umwelt eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Die Höchstbeträge für Geldbußen gegen Unternehmen sollen angehoben werden. Um besser gegen organisierte Kriminalität vorgehen zu können, ist geplant, die Polizei auch verdeckt ermitteln zu lassen.
Diese Nachricht wurde am 29.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
