Wenn sich einzelne Länder einen Dreck um EU-Vorschriften scheren, dann ist Brüssel bislang so gut wie machtlos. An den Stadträndern von Neapel zum Beispiel stinkt der Müll zum Himmel. Weil es an Deponien fehlt, fahren jeden Tag ganze Lastwagenkolonnen über die Alpen, um die süditalienischen Abfälle in deutsche Müllverbrennungsanlagen zu bringen.
Allein die Abgase, die dabei entstehen, sind eine Umweltsauerei. Aber jetzt haben einige Leute sogar angefangen, den Müll auf offener Straße zu verbrennen. Weil das billiger ist. Giftige Rauchschwaden ziehen auf das Meer hinaus.
Die EU kann nicht viel machen. Seit Jahren mahnt sie Italiens Politiker, endlich ausreichend Mülldeponien anzulegen oder Verbrennungsanlagen zu bauen. Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof dauert lange, viele Jahre, und selbst dann kann der Gerichtshof nur Geldstrafen gegen das Land Italien verhängen. An die Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden kommt Brüssel nicht heran. Nichtstun ist in Italien nicht strafbar, sowenig wie das Abfackeln wilder Müllhalden.
Genau das soll jetzt anders werden. EU-Kommission, Europaparlament und Ministerrat haben sich darauf geeinigt, dass Brüssel die Länder künftig zwingen kann, Umweltvergehen unter Strafe zu stellen. Die Regierungen und Parlamente müssen dann Gesetze machen, die das Verschmutzen von Wasser, Luft und Erde nicht nur verbieten, sondern auch sanktionieren. Allerdings dürfen die Länder selbst entscheiden, wie hoch diese Strafen sind. Zu unterschiedlich seien die Rechtstraditionen, heißt es, das könne man nicht einfach vereinheitlichen.
Aber das ist nur die halbe Wahrheit. Die ganze Wahrheit ist, dass schon die jetzige Regelung einigen Regierungen zu weit geht, dass sie regelrecht Angst davor haben, von Brüssel vorgeführt zu werden.
Das Erstaunliche ist, dass die EU-Regierungen überhaupt zugestimmt haben, sich von Brüssel künftig ins Strafrecht hineinregieren zu lassen. Das war bislang undenkbar. Strafrecht ist für die 27 Mitgliedstaaten nationalstaatliches Hoheitsgebiet, in dem Brüssel nichts verloren hat.
Der Leidensdruck muss also schon sehr groß sein, damit die Regierungen sich darauf einlassen. Dass sie das Prinzip der strafrechtlichen Nichteinmischung auch noch ausgerechnet für die Umweltpolitik aufgeben, überrascht. Aber die Erklärung ist einfach: Es geht nicht in erster Linie um den Schutz der Umwelt, es geht um knallharte Wettbewerbspolitik.
Denn in Ländern wie Finnland, Österreich und Deutschland, werden Umweltgesetze scharf kontrolliert. Möbelschreinereien oder Anlagenbauer zum Beispiel müssen in ihren Werkshallen oft teure Luftfilter einbauen lassen. Doch wenn die Konkurrenz jenseits der Grenze diese Filter nicht einbauen muss, dann ist das nicht nur unfair, sondern ein schwerer Wettbewerbsnachteil.
Eigentlich sind europäische Richtlinien und Verordnungen dafür da, genau diese Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen. Doch in den letzten Jahren hat sich immer deutlicher gezeigt, dass die Vorschriften alleine nicht reichen.
Wenn eine Regierung ihren Unternehmen auf Kosten der Umwelt einen Vorteil einräumen will, dann erweisen sich auch Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof als stumpfe Waffe. Notfalls zahlen die Regierungen augenzwinkernd die Strafe und lassen die Umweltsünder weiter unbehelligt. Oder, wie ein Europaabgeordneter sagte: Es ist das halbherzige Europa, das unseren Unternehmen zu schaffen macht.
Wer giftige Abwässer in eine Fluss einleitet oder wilde Müllhalden abfackelt, der muss wissen, dass er dafür Strafen riskiert. In jedem Land. Solange jedes Land die Höhe der Strafen selbst festsetzt, ist offen, wieweit das funktioniert. Es ist ein erster Schritt. Von den Erfahrungen mit diesem Gesetz könnte es abhängen, ob die EU irgendwann auch mitredet bei Strafen für Bilanzfälschungen oder Sozialdumping. Aber bis dahin ist es noch ein weiter Weg.
Allein die Abgase, die dabei entstehen, sind eine Umweltsauerei. Aber jetzt haben einige Leute sogar angefangen, den Müll auf offener Straße zu verbrennen. Weil das billiger ist. Giftige Rauchschwaden ziehen auf das Meer hinaus.
Die EU kann nicht viel machen. Seit Jahren mahnt sie Italiens Politiker, endlich ausreichend Mülldeponien anzulegen oder Verbrennungsanlagen zu bauen. Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof dauert lange, viele Jahre, und selbst dann kann der Gerichtshof nur Geldstrafen gegen das Land Italien verhängen. An die Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden kommt Brüssel nicht heran. Nichtstun ist in Italien nicht strafbar, sowenig wie das Abfackeln wilder Müllhalden.
Genau das soll jetzt anders werden. EU-Kommission, Europaparlament und Ministerrat haben sich darauf geeinigt, dass Brüssel die Länder künftig zwingen kann, Umweltvergehen unter Strafe zu stellen. Die Regierungen und Parlamente müssen dann Gesetze machen, die das Verschmutzen von Wasser, Luft und Erde nicht nur verbieten, sondern auch sanktionieren. Allerdings dürfen die Länder selbst entscheiden, wie hoch diese Strafen sind. Zu unterschiedlich seien die Rechtstraditionen, heißt es, das könne man nicht einfach vereinheitlichen.
Aber das ist nur die halbe Wahrheit. Die ganze Wahrheit ist, dass schon die jetzige Regelung einigen Regierungen zu weit geht, dass sie regelrecht Angst davor haben, von Brüssel vorgeführt zu werden.
Das Erstaunliche ist, dass die EU-Regierungen überhaupt zugestimmt haben, sich von Brüssel künftig ins Strafrecht hineinregieren zu lassen. Das war bislang undenkbar. Strafrecht ist für die 27 Mitgliedstaaten nationalstaatliches Hoheitsgebiet, in dem Brüssel nichts verloren hat.
Der Leidensdruck muss also schon sehr groß sein, damit die Regierungen sich darauf einlassen. Dass sie das Prinzip der strafrechtlichen Nichteinmischung auch noch ausgerechnet für die Umweltpolitik aufgeben, überrascht. Aber die Erklärung ist einfach: Es geht nicht in erster Linie um den Schutz der Umwelt, es geht um knallharte Wettbewerbspolitik.
Denn in Ländern wie Finnland, Österreich und Deutschland, werden Umweltgesetze scharf kontrolliert. Möbelschreinereien oder Anlagenbauer zum Beispiel müssen in ihren Werkshallen oft teure Luftfilter einbauen lassen. Doch wenn die Konkurrenz jenseits der Grenze diese Filter nicht einbauen muss, dann ist das nicht nur unfair, sondern ein schwerer Wettbewerbsnachteil.
Eigentlich sind europäische Richtlinien und Verordnungen dafür da, genau diese Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen. Doch in den letzten Jahren hat sich immer deutlicher gezeigt, dass die Vorschriften alleine nicht reichen.
Wenn eine Regierung ihren Unternehmen auf Kosten der Umwelt einen Vorteil einräumen will, dann erweisen sich auch Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof als stumpfe Waffe. Notfalls zahlen die Regierungen augenzwinkernd die Strafe und lassen die Umweltsünder weiter unbehelligt. Oder, wie ein Europaabgeordneter sagte: Es ist das halbherzige Europa, das unseren Unternehmen zu schaffen macht.
Wer giftige Abwässer in eine Fluss einleitet oder wilde Müllhalden abfackelt, der muss wissen, dass er dafür Strafen riskiert. In jedem Land. Solange jedes Land die Höhe der Strafen selbst festsetzt, ist offen, wieweit das funktioniert. Es ist ein erster Schritt. Von den Erfahrungen mit diesem Gesetz könnte es abhängen, ob die EU irgendwann auch mitredet bei Strafen für Bilanzfälschungen oder Sozialdumping. Aber bis dahin ist es noch ein weiter Weg.