
Demnach durften 60 Milliarden Euro an nicht benötigten Krediten zur Bewältigung der Corona-Krise nicht umgewidmet und in den sogenannten "Klima- und Transformationsfonds" verschoben werden. Zur Erläuterung erklärte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, König, dass die krisenbedingte Aussetzung der Schuldenbremse während der Pandemie bei den jetzigen Ausgaben nicht ausreichend begründet worden sei. Auch habe das entsprechende Gesetz nicht rückwirkend verabschiedet werden dürfen. Geklagt hatte die Unionsfraktion im Bundestag.
Weiter heißt es in dem Urteil, sollten bereits eingegangene Verpflichtungen absehbar nicht mehr bedient werden können, müsse dies durch den Gesetzgeber anderweitig kompensiert werden. In der Folge muss die Bundesregierung ihre Haushaltsplanung umstellen. Eine höhere Neuverschuldung wiederum wäre durch die Schuldenbremse im Grundgesetz begrenzt.
Diese Nachricht wurde am 15.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.