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Karlsruhe
Umwidmung von Corona-Hilfen verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen früheren Nachtragshaushalt der Ampel-Regierung für nichtig erklärt.

    Auf der Richterbank im Sitzungssaal im Bundesverfassungsgericht liegen die roten Barette der Bundesverfassungsrichter des ersten Senats
    Die Verfassungsrichter urteilen zum Klimafonds. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Demnach durften 60 Milliarden Euro an nicht benötigten Krediten zur Bewältigung der Corona-Pandemie nicht einfach umgewidmet und für neue Projekte in den sogenannten "Klima- und Transformationsfonds" verschoben werden. Auch hätte das entsprechende Gesetz nicht rückwirkend verabschiedet werden dürfen. Damit seien die Vorgaben der Schuldenbremse auf unzulässige Weise umgangen worden. Sollten bereits eingegangene Verpflichtungen absehbar nicht mehr bedient werden können, müsse dies durch den Gesetzgeber anderweitig kompensiert werden. Geklagt hatte die Unionsfraktion. Deren Vorsitzender Merz forderte umgehend eine Unterbrechung der Beratungen zum Etat 2024. Der Entwurf dürfe nicht schon morgen im zuständigen Ausschuss abschließend erörtert werden.
    Zuvor hatte Bundeskanzler Scholz zwar eine genaue Prüfung des Urteils angekündigt, den Zeitplan für die Verabschiedung des neuen Haushalts aber als nicht beeinträchtigt bewertet. Derweil verhängte Finanzminister Lindner für den Klimafonds eine zweijährige Ausgabensperre. Wirtschaftsminister Habeck versicherte, auch nach dem Urteil zahlreiche staatliche Klimaschutz-Förderprogramme durchführen zu können.
    Diese Nachricht wurde am 15.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.