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Karlsruhe
Umwidmung von Corona-Hilfen verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen früheren Nachtragshaushalt der Ampel-Regierung für nichtig erklärt.

    Auf der Richterbank im Sitzungssaal im Bundesverfassungsgericht liegen die roten Barette der Bundesverfassungsrichter des ersten Senats
    Die Verfassungsrichter urteilen zum Klimafonds. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Konkret geht es um 60 Milliarden Euro an nicht benötigten Krediten zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Diese hätten demnach nicht einfach umgewidmet und für neue Projekte in den sogenannten "Klima- und Transformationsfonds" verschoben werden dürfen. Auch hätte das entsprechende Gesetz nicht rückwirkend verabschiedet werden dürfen. Damit seien die Vorgaben der Schuldenbremse auf unzulässige Weise umgangen worden. Geklagt hatte die Unionsfraktion. Deren Vorsitzender Merz forderte umgehend eine Unterbrechung der Beratungen zum Etat 2024. Zuvor hatte Bundeskanzler Scholz zwar eine genaue Prüfung des Urteils angekündigt, den Zeitplan für die Verabschiedung des neuen Haushalts aber als nicht beeinträchtigt bewertet. Derweil verhängte Finanzminister Lindner für den Klimafonds eine zweijährige Ausgabensperre. Wirtschaftsminister Habeck versicherte, zahlreiche staatliche Klimaschutz-Förderprogramme weiter durchführen zu können.
    Etliche Vertreter von CDU und CSU sprachen von einer Klatsche für die Ampel-Koalition und einem Ende "links-grüner Luftschlösser". FDP-Fraktionschef Dürr erklärte, die Entscheidung stärke die Schuldenbremse. Der AfD-Haushaltspolitiker Boehringer meinte, es sei zu begrüßen und absolut überfällig, dass Karlsruhe den - Zitat - "Buchungstricks" Grenzen gesetzt habe. Dagegen forderte die Linken-Kovorsitzende Wissler die Regierung zur Aufhebung der Schuldenbremse auf.
    Diese Nachricht wurde am 15.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.