Krauter: Herr Catenhusen, ist das Scheitern in New York für das Forschungsministerium überraschend gekommen?
Catenhusen: Nein, nicht mehr überraschend. Aber vor einem Jahr hätten wir nicht mit einem solchen Ergebnis gerechnet, denn wir haben eigentlich auf die Klugheit aller Beteiligten gesetzt. Natürlich wäre ein möglichst weitgehendes Verbot des Klonens einschließlich des therapeutischen Klonens auch im Sinne der deutschen Gesetzgebung wünschenswert gewesen. Aber es war doch nun einmal das Kampfziel, überhaupt zum ersten Mal in der Weltgemeinschaft gemeinsam Grenzen der biomedizinischen Forschung zu setzen. Und es war immer unsere Einschätzungen, dass wir das beim reproduktiven Klonen hinkriegen könnten, dass beim therapeutischen Klonen aber international die Gegensätze zur Zeit unüberbrückbar sind.
Krauter: War das nicht auch schon der Stand der Dinge vor einem Jahr?
Catenhusen: Das ist richtig. Die Frage, die leider nicht zum Erfolg geführt worden ist, ist die gewesen: Hätte man nicht auch Ländern, die das weitergehende Ziel verfolgt haben, doch klar machen können, dass es auch in ihrem Interesse sein muss, dass zumindest auch ein erster Schritt getan wird. Denn die Situation, dass gar nichts beschlossen wird, ist doch nur für diejenigen befriedigend, die keine Grenzen ziehen wollen und reproduktives und therapeutisches Klonen für denkbar halten. Und mit einem solchen Desaster, denke ich, sind auch Länder konfrontiert, die sich etwa für ein Verbot aller Formen des Klonens - vom Vatikan bis Costa Rica - eingesetzt haben.
Krauter: Wenn das so ist, warum hat Deutschland dann für die Vertagung um zwei Jahre gestimmt?
Catenhusen: Es ist ja bekannt, dass das Ergebnis vielleicht eine Kampfabstimmung mit knappen Mehrheiten gewesen wäre. Wenn man aber eine UN-Konvention mit einer gewissen Bindungskraft für alle Mitgliedstaaten verabschieden will, dann empfiehlt es sich doch, den Konsens an den Stellen festzuschreiben, wo auch eine breite Mehrheit gegeben ist. Denn sonst sind solche UN-Vereinbarungen nicht viel mehr wert als das Papier, auf dem sie gedruckt sind. Das heißt, hier einer konfrontativen Kampfabstimmung aus dem Wege zugehen, ist auch aus unserer Sicht ein richtiger Weg gewesen. Die Frage bleibt: Hätte es eine Chance gegeben, diese konfrontative Zuspitzung der Debatte zu verhindern?
Krauter: Die Opposition sagt, es sei eine politische Bankrotterklärung. Was antworten Sie?
Catenhusen: Ich antworte, dass man von Anfang an hätte wissen müssen, dass Prinzipienfestigkeit, was die eigene Gesetzgebung an geht, im eigenen Lande, die eine Sache ist. Die Frage, was man auf internationaler Ebene im Recht verankern kann, ist aber ein anderes Spiel. Wir sind zur Zeit in einer Situation, in der wir international eigentlich nur Minimalstandards in rechtlichen Vereinbarungen festschreiben, das galt für die Menschenrechtskonvention der Biomedizin des Europarates, das gilt auch für eine erste Konvention zum Verbot von Klonen in der Welt. Kampfabstimmungen sind kein Instrument, Überzeugungen in der Mehrheit der Staaten der Welt zu verankern. Diese Zuspitzung ist für die internationale Debatte durchaus wünschenswert. Aber ich denke auch, wenn es darum geht deutsche Positionen in der Welt durchzusetzen, muss man auch bereit sein, zu fragen, was denn im ersten Schritt auch tatsächlich bindendes Recht für die internationale Staatengemeinschaft werden kann.
Krauter: Wie wird es jetzt weitergehen? Wird Deutschland gemeinsam mit Frankreich einen dritten Vorstoß wagen?
Catenhusen: Es gibt noch zwei Möglichkeiten: entweder unverdrossen in eine Kampfabstimmung hineinzugehen, mit der Wahrscheinlichkeit, dass nichts beschlossen wird, oder wirklich sich auf allen Seiten zu besinnen, und, egal ob wir für ein umfassenderes Klonverbot eintreten, oder ob wir nur das reproduktive Klonen verbieten wollen, wenn wir wenigstens das gemeinsam verbieten wollen, wo wir uns einig sind, dann wäre das ein ersten Schritt nach vorne. Denn diese Fragen sind in der internationalen Gemeinschaft sehr umstritten. Es ist vielleicht auch entgegen mancher Erwartung in der internen deutschen Debatte deutlich geworden, dass die Zahl der Länder, die an der Stelle Offenheit predigen und eher die Grenzen der Biomedizinischen Forschung an Menschen verschieben wollen, überraschend groß ist. Vor allem auch in afrikanischen oder asiatischen Ländern gibt es eine Art von Fortschritteuphorie auf diesem Gebiet, die doch manchen verblüffen muss. Da wäre es doch für alle Akteure in der deutschen Debatte wichtig zu wissen, dass wenigstens das reproduktive Klonen weltweit gebannt wurde, mit der Folge, dass der Streit um die Ausweitung des Klonverbotes weitergeht.
Krauter: Müssen Sie dann nicht zuletzt die USA auf Ihre Linie bringen?
Catenhusen: Ja, diese Alles-oder-Nichts-Position ist vielleicht als deklaratorischer Hinweis für die interne Debatte ganz richtig. Aber ich muss auch deutlich sagen, es wäre glaubwürdiger, wenn die Amerikaner zunächst, wie die Deutschen, in der nationalen Gesetzgebung ein vorbildliches Beispiel setzen. Ich denke, Deutschland hat mit größerer Glaubwürdigkeit die Möglichkeit, die Kräfte der Welt zu einem ersten Schritt im Klonverbot zu sammeln, während die Amerikaner international etwas durchsetzen wollen, was sie zur Zeit weder im Repräsentantenhauses noch im Senat durchsetzen können.
Catenhusen: Nein, nicht mehr überraschend. Aber vor einem Jahr hätten wir nicht mit einem solchen Ergebnis gerechnet, denn wir haben eigentlich auf die Klugheit aller Beteiligten gesetzt. Natürlich wäre ein möglichst weitgehendes Verbot des Klonens einschließlich des therapeutischen Klonens auch im Sinne der deutschen Gesetzgebung wünschenswert gewesen. Aber es war doch nun einmal das Kampfziel, überhaupt zum ersten Mal in der Weltgemeinschaft gemeinsam Grenzen der biomedizinischen Forschung zu setzen. Und es war immer unsere Einschätzungen, dass wir das beim reproduktiven Klonen hinkriegen könnten, dass beim therapeutischen Klonen aber international die Gegensätze zur Zeit unüberbrückbar sind.
Krauter: War das nicht auch schon der Stand der Dinge vor einem Jahr?
Catenhusen: Das ist richtig. Die Frage, die leider nicht zum Erfolg geführt worden ist, ist die gewesen: Hätte man nicht auch Ländern, die das weitergehende Ziel verfolgt haben, doch klar machen können, dass es auch in ihrem Interesse sein muss, dass zumindest auch ein erster Schritt getan wird. Denn die Situation, dass gar nichts beschlossen wird, ist doch nur für diejenigen befriedigend, die keine Grenzen ziehen wollen und reproduktives und therapeutisches Klonen für denkbar halten. Und mit einem solchen Desaster, denke ich, sind auch Länder konfrontiert, die sich etwa für ein Verbot aller Formen des Klonens - vom Vatikan bis Costa Rica - eingesetzt haben.
Krauter: Wenn das so ist, warum hat Deutschland dann für die Vertagung um zwei Jahre gestimmt?
Catenhusen: Es ist ja bekannt, dass das Ergebnis vielleicht eine Kampfabstimmung mit knappen Mehrheiten gewesen wäre. Wenn man aber eine UN-Konvention mit einer gewissen Bindungskraft für alle Mitgliedstaaten verabschieden will, dann empfiehlt es sich doch, den Konsens an den Stellen festzuschreiben, wo auch eine breite Mehrheit gegeben ist. Denn sonst sind solche UN-Vereinbarungen nicht viel mehr wert als das Papier, auf dem sie gedruckt sind. Das heißt, hier einer konfrontativen Kampfabstimmung aus dem Wege zugehen, ist auch aus unserer Sicht ein richtiger Weg gewesen. Die Frage bleibt: Hätte es eine Chance gegeben, diese konfrontative Zuspitzung der Debatte zu verhindern?
Krauter: Die Opposition sagt, es sei eine politische Bankrotterklärung. Was antworten Sie?
Catenhusen: Ich antworte, dass man von Anfang an hätte wissen müssen, dass Prinzipienfestigkeit, was die eigene Gesetzgebung an geht, im eigenen Lande, die eine Sache ist. Die Frage, was man auf internationaler Ebene im Recht verankern kann, ist aber ein anderes Spiel. Wir sind zur Zeit in einer Situation, in der wir international eigentlich nur Minimalstandards in rechtlichen Vereinbarungen festschreiben, das galt für die Menschenrechtskonvention der Biomedizin des Europarates, das gilt auch für eine erste Konvention zum Verbot von Klonen in der Welt. Kampfabstimmungen sind kein Instrument, Überzeugungen in der Mehrheit der Staaten der Welt zu verankern. Diese Zuspitzung ist für die internationale Debatte durchaus wünschenswert. Aber ich denke auch, wenn es darum geht deutsche Positionen in der Welt durchzusetzen, muss man auch bereit sein, zu fragen, was denn im ersten Schritt auch tatsächlich bindendes Recht für die internationale Staatengemeinschaft werden kann.
Krauter: Wie wird es jetzt weitergehen? Wird Deutschland gemeinsam mit Frankreich einen dritten Vorstoß wagen?
Catenhusen: Es gibt noch zwei Möglichkeiten: entweder unverdrossen in eine Kampfabstimmung hineinzugehen, mit der Wahrscheinlichkeit, dass nichts beschlossen wird, oder wirklich sich auf allen Seiten zu besinnen, und, egal ob wir für ein umfassenderes Klonverbot eintreten, oder ob wir nur das reproduktive Klonen verbieten wollen, wenn wir wenigstens das gemeinsam verbieten wollen, wo wir uns einig sind, dann wäre das ein ersten Schritt nach vorne. Denn diese Fragen sind in der internationalen Gemeinschaft sehr umstritten. Es ist vielleicht auch entgegen mancher Erwartung in der internen deutschen Debatte deutlich geworden, dass die Zahl der Länder, die an der Stelle Offenheit predigen und eher die Grenzen der Biomedizinischen Forschung an Menschen verschieben wollen, überraschend groß ist. Vor allem auch in afrikanischen oder asiatischen Ländern gibt es eine Art von Fortschritteuphorie auf diesem Gebiet, die doch manchen verblüffen muss. Da wäre es doch für alle Akteure in der deutschen Debatte wichtig zu wissen, dass wenigstens das reproduktive Klonen weltweit gebannt wurde, mit der Folge, dass der Streit um die Ausweitung des Klonverbotes weitergeht.
Krauter: Müssen Sie dann nicht zuletzt die USA auf Ihre Linie bringen?
Catenhusen: Ja, diese Alles-oder-Nichts-Position ist vielleicht als deklaratorischer Hinweis für die interne Debatte ganz richtig. Aber ich muss auch deutlich sagen, es wäre glaubwürdiger, wenn die Amerikaner zunächst, wie die Deutschen, in der nationalen Gesetzgebung ein vorbildliches Beispiel setzen. Ich denke, Deutschland hat mit größerer Glaubwürdigkeit die Möglichkeit, die Kräfte der Welt zu einem ersten Schritt im Klonverbot zu sammeln, während die Amerikaner international etwas durchsetzen wollen, was sie zur Zeit weder im Repräsentantenhauses noch im Senat durchsetzen können.