Kein Ersatz für Hilfe-Fonds
Unabhängige Beauftragte Claus wirft Bundesregierung "Akt der Entsolidarisierung" gegenüber Missbrauchsbetroffenen vor

Die unabhängige Beauftragte gegen sexuellen Missbrauch, Claus, wirft der Bundesregierung vor, Missbrauchsbetroffenen finanzielle Hilfe zu versagen.

    Missbrauchsbeauftragte des Bundes, Kerstin Claus, bei einer Pressekonferenz
    Die unabhängige Bundesbeauftragte gegen Sexuellen Missbrauch, Kerstin Claus (picture alliance / epd-bild / Christian Ditsch)
    In einer Zeitschrift des Vereins Weißer Ring spricht Claus von einem "Akt der Entsolidarisierung". Hintergrund ist das Aus für den Fonds Sexueller Missbrauch, aus dem Betroffene seit 2013 Geld beziehen konnten. Der Bundesrechnungshof hatte im vergangenen Jahr erklärt, der Fonds sei nicht haushaltsrechtskonform. Die Beauftragte Claus kritisiert nun, dass es bisher keinen Ersatz gibt. Im Haushalt 2026, über den der Bundestag derzeit berät, seien die nötigen Mittel nicht hinterlegt.
    Der Fonds Sexueller Missbrauch gewährt Hilfen, die über Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen hinausgehen. Im Einzelfall sind Hilfen bis zu 10.000 Euro möglich, bei Menschen mit Behinderung bis zu 15.000 Euro.
    Diese Nachricht wurde am 24.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.