Sonntag, 12. Mai 2024

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Und wenn das erste Kerzlein brennt ...

Der biblische Schöpfungsbericht ist leider nicht so präzise, als dass man mit Sicherheit sagen könnte, wie der Herrgott seinen ersten Urlaubstag verbrachte. Wir wissen bloß, dass er pausierte und sein Werk wohlgefällig betrachtete. Aber wo ruhte er sich von den Strapazen der Welterschaffung aus?

Von Burkhard Müller-Ullrich | 01.12.2009
    War Gott in Frankreich, wie oft behauptet wird? Dann wird er zumindest am Morgen einige Croissants und zu Mittag eine kräftigere Mahlzeit eingekauft haben. Anders ist ein französischer Sonntag nämlich nicht denkbar. Lebensmittelgeschäfte sind dort schon seit alters vom Ladenschlussgesetz ausgenommen.

    Dann aber kam die postmoderne Vermischung nicht nur über Frankreich, sondern über unser aller Lebenswelt: Bäckereien verkaufen nicht nur Kaffee, sondern auch Unterhosen, dafür gibt es an Tankstellen Brötchen und in Lebensmittelmärkten Möbel. Die Verwischung der Unterschiede auf der Ebene der Waren hat eine Verwischung der Unterschiede auf der Ebene der Sperrzeiten zur Folge. Es ist ja nicht so, dass die Aushebelung der Sonntagsruhe im Rahmen einer großen antikirchlichen Kampagne erfolgt wäre, sondern die ganze Entwicklung beruhte auf einer sachimmanenten Unlogik, nämlich dem Zerfall der Kategorien.

    Man darf sonntags zwar Konzerte und Theateraufführungen besuchen, aber keine Läden betreten, die CDs und Theatertexte verkaufen. Man kann Kunstbände an der Museumskasse erstehen, aber nicht in einer Buchhandlung. Man darf in Möbelhäusern Kaufverträge ausfüllen, sie aber nicht unterschreiben. Das wiederum gilt nur für neue Möbel, denn gebrauchte darf man auf Flohmärkten sehr wohl erwerben.

    Der Ausnahmenkosmos dehnte sich unter dem Horizont der Mobilität noch weiter aus. Bahnhöfe, Flughäfen und Tankstellen wurden in dem Maße, wie sich Bürger in Reisende verwandelten, von Transportagenturen zu Konsumtempeln. Freilich: die Gottesfurcht, die Nächstenliebe oder der Kirchenbesuch haben dadurch landauf, landab weder ab- noch zugenommen. Das Feilbieten von Waren hat auch nichts Antichristliches. Ein Frommer sollte sogar imstande sein, in der schlaraffiösen Konsumvielfalt die segnende Hand des Herrn zu erkennen.

    Also theologisch zwingend war weder die Klage der Kirchen noch der Spruch des Verfassungsgerichts. Worum geht es stattdessen? Im Karlsruher Urteil ist die Rede von der "synchronen Taktung des sozialen Lebens". Das ist ein interessanter Punkt. Denn tatsächlich erwächst aus der fortschreitenden Pürierung unserer Lebenswelt eine geradezu adventliche Sehnsucht nach der Rettung traditioneller Kategorien und Orientierungspunkte.

    Dies erklärt auch das exorbitante Interesse an dem Thema. Denn verfassungsrechtlich, das heißt staatstheoretisch gesehen, spielt es wahrhaftig keine Rolle, ob man an gewissen Tagen nur Schnittblumen kaufen darf, aber keine Topfpflanzen, bloß Benzin, aber kein Auto. Aber dieser lebensweltliche Aspekt ist vielleicht das Letzte, was die Menschen am politischen Geschehen noch verstehen. Die Globalisierung, der Hindukusch und Lehman Brothers sind weit weg. Aber was wir am Sonntag machen, beschäftigt uns alle.