
Das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet unter Berufung auf ein Eckpunkte-Papier, Voraussetzung sei, dass nur Sachschaden vorliege. Bei Personenschäden solle Unfallflucht eine Straftat bleiben.
Derzeit kann Unfallflucht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. Ordnungswidrigkeiten werden dagegen nur mit einem Bußgeld belegt.
In dem Eckpunkte-Papier aus dem FDP-geführten Justizministerium heißt es, Unfallverursacher sollten nicht länger undifferenziert kriminalisiert werden. Fachverbände haben derzeit Gelegenheit, sich zu den Plänen zu äußern.
Diese Nachricht wurde am 25.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.