Archiv
Unfallversicherung ist garantiert
Alle Studenten an staatlich anerkannten Hochschulen sind automatisch unfallversichert. Die Studierenden zahlen dafür keinen Pfennig, weil die Beiträge vom jeweiligen Bundesland aufgebracht werden. Unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen auch Gasthörer, Diplomanden oder Doktoranden, wenn sie Vorlesungen, Seminare oder die Uni-Bibliothek besuchen. Auch beim Hochschulsport, bei der Arbeit in der studentischen Selbstverwaltung oder bei Exkursionen, die von der Uni organisiert sind, greift die staatliche Versicherung.