Dreh - und Angelpunkt ist die Gesetzgebung der Europäischen Union zum Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft. Die EU-Gesetze sehen zukünftig grundsätzlich ein Nebeneinander von gentech-freiem Anbau und dem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen vor. Entscheidet sich ein Landwirt für Gentech-Pflanzen, muss er allerdings gewisse Spielregeln beachten: Je nach Pflanzenart müssen die entsprechenden Anbauflächen in festgeschriebenen Mindestabständen von Feldern mit Gentech-freien Pflanzen angelegt werden. Denn die Gefahr ist groß, dass beispielsweise durch Wind winzige Teile der gentechnisch veränderten Pflanzen die gentech-freien Anbaufllächen verunreinigen. Auf europäischer Ebene wurde deshalb ein Grenzwert definiert: Gen-tech-freie Anbauflächen dürfen maximal 0,9 Prozent gentechnisch veränderten Pflanzengutes enthalten. Doch reichen die vorgegebenen Abstände zwischen den Feldern aus, um unter diesem Grenzwert zu bleiben ? Hierzu liefen in den vergangenen Monaten europaweit umfangreiche Feldversuche, über die die Wissenschaftler in Zürich derzeit diskutieren. Franz Bigler, Agrarwissenschaftler von Agroscope Schweiz:
"Man sieht, dass bei vielen Pflanzen, die überhaupt zur Diskussion stehen, also bei Mais, der insektenresistent ist oder Raps, die Abstände relativ nahe gelegt werden können, also aus dem Erprobungsanbau in Deutschland gibt es Daten im letzten Jahr. Dann gibt es auch eine Menge Versuchsdaten, die zeigen, das die Abstände bei Mais zwischen 20 und 50 Metern angegeben werden. Bei Raps ist das ein bisschen uneinheitlicher. Aber auch da gibt es eine neue Studie aus Dänemark, die zeigt, dass auch bei Raps bei einem 50 Metern die Fremdkontamination eingehalten wird, dass der Landwirt kein Risiko eingeht."
Bei solchen Abständen wird in der Regel der Grenzwert für den Durchsatz von gentechnisch freien Nutzflächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen nicht überschritten. Doch damit geht nur zum Teil Erleichterung einher. Denn die Frage, die sich den Fachleuten stellt, lautet: Ist überhaupt ein Grenzwert bei angeblich gentechnisch freien Nutzpflanzen akzebtabel ? Müsste "gentechnisch frei" nicht wirklich gleichbedeutend sein mit dem "Grenzwert Null"? Paul Steffen ist Direktor von Agroscope Zürich:
"Gleichzeitig ist die Frage, die noch nicht beantwortet ist. Ist der Grenzwert, der bislang gesetzt worden ist, weiterhin zu verfolgen oder nicht ? Es gibt aber noch Diskussionen insbesondere, wenn wir den biologischen Landbau anschauen, wie weit dann diese Produkte vom biologischen Landbau auf dem Markt eigentlich nicht mehr gleich angepriesen werden können. Weil der Bio-Landbau möchte eigentlich von einer Null-Prozent-Limite ausgehen und nicht von diesen o,9, die bislang das Gesetz vorschreibt."
Mit anderen Worten: Produkte aus biologischem Anbau mit einem Gen-Tech-Anteil von 0,9 Prozent sind eigentlich keine Bioprodukte mehr, sagen die Bio-Bauern. Aus ihrer Sicht ist die europäische Gentech-Gesetzgebung deshalb mehr als unzureichend. Allerdings: Die europäische Gentech-Gesetzgebung für die Landwirtschaft sieht ausdrücklich nationale Ergänzungs-Regelungen vor. Hier gelten nach Ansicht der in Zürich tagenden Experten vor allem die Niederlande als vorbildhaft. Franz Bigler:
In Holland hat man sich geeinigt: Wenn ein Nicht-Biolandwirt nebenan ist, bei Mais zum Beispiel, genügt ein Abstand von 25 Metern. Bei Bio-Landbau sind es 250 Meter.
250 Meter statt 50 Meter Mindestabstand eines Gentech-Betriebes von einem Feld mit biologischem Anbau - das geht weit über die europäische Richtlinie hinaus und bedeutet nach Expertenmeinung: Die Wahrscheinlichkeit, dass das Biofeld mit gentechnisch verändertem Material verunreinigt wird, liegt wirklich faktisch bei Null. Nach Ansicht des Schweizer Agrarfachmanns Franz Bigler werden die anderen Mitgliedsstaaten der EU und die Schweiz nicht darum herumkommen, ähnliche Regelungen zu beschließen:
"Ich denke, wenn man wirklich den Begriff Koexistenz ernst nimmt - Koexistenz heißt ja, dass man nebeneinander in Raum und Zeit eigentlich existieren kann -, dann muss man solche Regelungen finden. Denn alles andere würde nicht zur Koexistenz führen."
"Man sieht, dass bei vielen Pflanzen, die überhaupt zur Diskussion stehen, also bei Mais, der insektenresistent ist oder Raps, die Abstände relativ nahe gelegt werden können, also aus dem Erprobungsanbau in Deutschland gibt es Daten im letzten Jahr. Dann gibt es auch eine Menge Versuchsdaten, die zeigen, das die Abstände bei Mais zwischen 20 und 50 Metern angegeben werden. Bei Raps ist das ein bisschen uneinheitlicher. Aber auch da gibt es eine neue Studie aus Dänemark, die zeigt, dass auch bei Raps bei einem 50 Metern die Fremdkontamination eingehalten wird, dass der Landwirt kein Risiko eingeht."
Bei solchen Abständen wird in der Regel der Grenzwert für den Durchsatz von gentechnisch freien Nutzflächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen nicht überschritten. Doch damit geht nur zum Teil Erleichterung einher. Denn die Frage, die sich den Fachleuten stellt, lautet: Ist überhaupt ein Grenzwert bei angeblich gentechnisch freien Nutzpflanzen akzebtabel ? Müsste "gentechnisch frei" nicht wirklich gleichbedeutend sein mit dem "Grenzwert Null"? Paul Steffen ist Direktor von Agroscope Zürich:
"Gleichzeitig ist die Frage, die noch nicht beantwortet ist. Ist der Grenzwert, der bislang gesetzt worden ist, weiterhin zu verfolgen oder nicht ? Es gibt aber noch Diskussionen insbesondere, wenn wir den biologischen Landbau anschauen, wie weit dann diese Produkte vom biologischen Landbau auf dem Markt eigentlich nicht mehr gleich angepriesen werden können. Weil der Bio-Landbau möchte eigentlich von einer Null-Prozent-Limite ausgehen und nicht von diesen o,9, die bislang das Gesetz vorschreibt."
Mit anderen Worten: Produkte aus biologischem Anbau mit einem Gen-Tech-Anteil von 0,9 Prozent sind eigentlich keine Bioprodukte mehr, sagen die Bio-Bauern. Aus ihrer Sicht ist die europäische Gentech-Gesetzgebung deshalb mehr als unzureichend. Allerdings: Die europäische Gentech-Gesetzgebung für die Landwirtschaft sieht ausdrücklich nationale Ergänzungs-Regelungen vor. Hier gelten nach Ansicht der in Zürich tagenden Experten vor allem die Niederlande als vorbildhaft. Franz Bigler:
In Holland hat man sich geeinigt: Wenn ein Nicht-Biolandwirt nebenan ist, bei Mais zum Beispiel, genügt ein Abstand von 25 Metern. Bei Bio-Landbau sind es 250 Meter.
250 Meter statt 50 Meter Mindestabstand eines Gentech-Betriebes von einem Feld mit biologischem Anbau - das geht weit über die europäische Richtlinie hinaus und bedeutet nach Expertenmeinung: Die Wahrscheinlichkeit, dass das Biofeld mit gentechnisch verändertem Material verunreinigt wird, liegt wirklich faktisch bei Null. Nach Ansicht des Schweizer Agrarfachmanns Franz Bigler werden die anderen Mitgliedsstaaten der EU und die Schweiz nicht darum herumkommen, ähnliche Regelungen zu beschließen:
"Ich denke, wenn man wirklich den Begriff Koexistenz ernst nimmt - Koexistenz heißt ja, dass man nebeneinander in Raum und Zeit eigentlich existieren kann -, dann muss man solche Regelungen finden. Denn alles andere würde nicht zur Koexistenz führen."