
Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Demnach verletzt das Gesetz das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung. Außerdem liege ein Verstoß gegen das Recht auf die Wahrung der Menschenwürde vor. Nichtheterosexuelle sowie transgeschlechtliche Menschen würden als eine Gefahr für die Gesellschaft stigmatisiert und marginalisiert. Das Verfahren war von der EU-Kommission angestrengt und von mehreren Mitgliedsstaaten sowie dem Europäischen Parlament unterstützt worden.
Das ungarische LGBTQ-Gesetz war im Jahr 2021 unter der rechtsnationalistischen Regierung des inzwischen abgewählten Ministerpräsidenten Orbán erlassen worden. Es verbietet Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder von Transidentität etwa im Fernsehen und in Büchern. Begründet wird dies mit dem Jugendschutz.
Diese Nachricht wurde am 21.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
