
Das hat Ministerpräsident Magyar in Budapest angekündigt. Die Neuregelung sei Teil einer größeren Verfassungsänderung, die ins Parlament eingebracht worden sei. Magyar verfügt dort mit seiner Tisza-Partei über eine Zweidrittelmehrheit, die für Verfassungsänderungen notwendig ist.
Die Befristung der Abgeordnetentätigkeit solle mit der nächsten Parlamentswahl in Kraft treten, erklärte Magyar. Das derzeitige Parlament wäre davon also nicht betroffen. Allerdings würde die neue Regelung den ehemaligen Regierungschef Orbán treffen. Er war von 1990 bis vor Kurzem ununterbrochen Abgeordneter. Das Mandat, das er bei der Wahl im April als Spitzenkandidat seiner Fidesz-Partei gewann, hatte er nicht angetreten.
Diese Nachricht wurde am 04.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
