
Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Grundlage für das Tätigkeitsverbot war das Infektionsschutzgesetz. Zudem durften die Einrichtungen den Urlaubsanspruch entsprechend anteilig kürzen. Im weiteren Fall einer Altenpflegerin entschieden die Richter allerdings, dass eine Abmahnung wegen eines fehlenden Impfnachweises nicht gerechtfertigt ist.
Bereits 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es, dass der Schutz von gefährdeten Menschen verfassungsrechtlich schwerer wiege als die Beeinträchtigung der Grundrechte für Mitarbeitende im Pflege- und Gesundheitsbereich.
(Az.: 5 AZR 192/23 und 5 AZR 167/23)
Diese Nachricht wurde am 20.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.