
Erkundungsbesuche könnten dazu beitragen, eine Rückkehr realistischer zu planen, sagte Thote dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland". Solche Reisen dürften sich nicht negativ auf den Schutzstatus auswirken.
Dem widersprach das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Eine Sprecherin sagte, wenn man Kenntnis von der Heimreise eines Schutzberechtigten habe, sei man verpflichtet, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob der gewährte Schutz zu widerrufen sei.
Diese Nachricht wurde am 06.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.