Middelberg erklärte, nach Einschätzung der meisten Gutachter bestehe Korrekturbedarf beim Klima- und auch beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Neben Sachverständigen warnte auch der Bundesrechnungshof, dass die Etatplanung des Bundes für 2024 verfassungswidrig sein könnte. Der Haushalt für das kommende Jahr soll nach bisheriger Planung am 1. Dezember im Bundestag beschlossen werden.
Habeck warnt vor möglichen Folgen des Urteils
Derweil warnte Bundeswirtschaftsminister Habeck, dass die Energiepreise in Deutschland unter Umständen deutlich steigen könnten. Der Grünen-Politiker sagte im Deutschlandfunk, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt beziehe sich auch auf den Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds. Sollte man in eine Krise geraten, könne die Bundesregierung daher die Gas- und Strompreisbremse nicht mehr finanzieren. Die Preise für Strom, Gas und Fernwärme würden dann deutlich steigen. Dafür, so Habeck, könnten sich die Menschen bei der Union und dem CDU-Vorsitzenden Merz bedanken.
Die Preisbremsen für Strom und Gas gelten noch bis zum 31. März. Die Preise werden dabei für einen Großteil des Verbrauchs von Privathaushalten gedeckelt - für Strom bei 40 Cent und für Gas bei 12 Cent je Kilowattstunde. Die Marktpreise sind inzwischen aber so stark gesunken, dass die Deckel für die meisten Haushalte irrelevant sein dürften.
"Erhebliche Auswirkungen auf Industrie"
Nach Ansicht des Grünen-Politikers wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zudem erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Industrie haben. Es sei wichtig zu verstehen, dass die Klage weniger dem Klimaschutz schade, sondern die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft gefährde. Um international wettbewerbsfähig zu sein, müsse die Industrie auf nachhaltigere Produktionsmethoden umstellen. Ohne staatliche Subventionen werde dies wahrscheinlich nicht passieren.
Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass 60 Milliarden Euro an nicht benötigten Krediten aus dem Kampf gegen die Corona-Krise nicht in den Klimafonds geleitet werden durften. Von dem Urteil könnten auch andere sogenannte Sondervermögen betroffen sein.
Diese Nachricht wurde am 20.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.