
Unter anderen Nordrhein-Westfalens Innenminister Reul äußerte Zweifel an der Wirksamkeit des Gesetzes. Die organisierte Kriminalität werde neue Wege zum illegalen Handel mit Cannabis finden, warnte der CDU-Politiker im ARD-Fernsehen. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hingegen verteidigte die Teillegalisierung der Droge. Der SPD-Politiker sagte im WDR, dadurch könne der Schwarzmarkt zurückgedrängt werden.
Das vom Bundestag beschlossene und vom Bundesrat gebilligte Gesetz erlangt seine Gültigkeit erst nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten. Das Staatsoberhaupt prüft im Wesentlichen, ob es auf verfassungsrechtlich korrektem Wege zustande kam. Zudem kann der Bundespräsident seine Unterschrift verweigern, wenn der Inhalt offensichtlich gegen das Grundgesetz verstößt.
Diese Nachricht wurde am 23.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.