Migration
Union hält an Zurückweisungen fest - Rechtswissenschaftler: Bundesregierung muss Maßnahmen ausreichend begründen können

Bundesinnenminister Dobrindt hält an der Zurückweisung von Asylsuchenden fest, obwohl eine Gerichtsentscheidung Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit nährt.

    Bundespolizisten stehen anlässlich von Grenzkontrollen am Bundespolizeirevier Breitenau an der Autobahn 17 nahe der deutsch-tschechischen Grenze vor einer Personengruppe aus einem Reisebus.
    Es gibt Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Zurückweisungen an der Grenze. (Sebastian Kahnert/dpa)
    Der CSU-Politiker sagte, es gebe keinen Grund wegen dieser Einzelfallentscheidung die Praxis zu verändern. Kanzleramtschef Frei, CDU, sagte dem Fernsehsender RTL, Zurückweisungen seien ein wesentlicher Baustein für eine Migrationswende.
    Das Berliner Verwaltungsgericht hatte gestern festgestellt, dass die Zurückweisung von drei asylsuchenden Somaliern bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet rechtswidrig gewesen sei. Die verschärften Maßnahmen seien nicht ausreichend begründet worden. Der Rechtswissenschaftler der Uni Konstanz, Thym, sagte im Deutschlandfunk, die Bundesregierung könne beispielsweise versuchen, die Zurückweisungen durch eine besondere Überlastung bei der Integration zu begründen. Deutschland habe im europäischen Vergleich die meisten Menschen aufgenommen. Ob das als Begründung für verschärfte Maßnahmen juristisch ausreiche, müssten dann höhere Instanzen entscheiden.
    Diese Nachricht wurde am 03.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.