
Der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion für Bauen und Wohnen, Luczak, sagte im Deutschlandfunk, er sei sicher, dass man sich auf verfassungsrechtlich sehr sicherem Boden bewege. Denn die Verstaatlichung privater Wohnungen sei etwas anderes als Enteignungen beispielsweise für Infrastrukturprojekte, bei denen etwas Neues für das Gemeinwohl entstehe. Luczak warnte davor, dass Entschädigungszahlungen nach Enteignungen Kapital binden würden, das dann nicht mehr in den Bau neuer Wohnungen fließen könne.
Rechtsexperten hatten im Zusammenhang mit dem Thema vor langwierigen juristischen Klärungen gewarnt. Das Bundesland Berlin hatte nach einem Volksentscheid ein Rahmengesetz verabschiedet, das Verstaatlichungen privater Wohnungen unter hohen Hürden erlaubt. Die Spitzen von Union und SPD beschlossen diese Woche, dies per Bundesgesetz zu untersagen. Laut Grundgesetz sind Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
Diese Nachricht wurde am 04.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
