Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Krings, begrüßte, dass die Wahlrechtsreform in Teilen für verfassungswidrig erklärt wurde. Dies sei eine große Niederlage für die Ampel, sagte im Krings im Deutschlandfunk. Er bedauerte jedoch, dass Überhangmandate entfallen dürfen. Diesen Teil habe das Verfassungsgericht dünn begründet, bemängelte der CDU-Politiker. Krings sieht zudem kritisch, dass die Entscheidung künftig regelmäßige Änderungen am Wahlrecht ermögliche. (Das Interview in voller Länge als PDF) CDU-Chef Merz meinte, das Gericht habe die Wahlrechtsreform im Sinne der Klage der Union in Teilen als verfassungswidrig eingestuft.
Bayerns Ministerpräsident Söder sprach von einem klaren Erfolg für die CSU und eine Klatsche für die Ampel. Die Wahlmanipulation der Ampel sei entlarvt und richterlich verworfen worden, sagte der CSU-Vorsitzende der Deutschen Presse-Agentur in München. Damit sei nach menschlichem Ermessen sichergestellt, dass die CSU im nächsten Bundestag vertreten sei.
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Lötzsch lobte, dass die Grundmandatsregel weiter beibehalten werden muss. Der AfD-Abgeordnete Brandner begrüßte die Verkleinerung des Bundestags.
Ampel-Fraktionen begrüßen Urteil
Die Ampel-Fraktionen begrüßten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, Kuhle, sprach von einem klugen Urteil mit Augenmaß. Das Gericht habe die wesentlichen Punkte der Wahlrechtsreform bestätigt, sagte Kuhle im Deutschlandfunk. Damit komme die Diskussion zu einem Ende, dass der Bundestag immer größer werde.
Auch der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Wiese sagte, die Verkleinerung des Bundestags sei vollbracht und verfassungsgemäß. Mit Überhang- und Ausgleichsmandaten, die den Bundestag immer weiter vergrößert und so seine Arbeitsfähigkeit gefährdet hätten, sei nun Schluss.
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende, Haßelmann, sagte, der Einzug der Parteien nach ihrer Stärke sei garantiert und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gesichert. Wichtig sei, dass durch die Anordnung des Gerichts nun Klarheit herrsche für die anstehende Bundestagswahl im September 2025.
Bundestagspräsidentin Bas bezeichnete das Urteil zum Wahlrecht als wichtiges Signal an die Wähler. Sie begrüße es, dass die Zahl der Abgeordneten künftig auf 630 begrenzt werde, erklärte die SPD-Politikerin. Es werde kein unkontrolliertes Anwachsen des Deutschen Bundestages mehr geben. Dies begrenze Kosten und stärke die Arbeitsfähigkeit des Parlaments.
Diese Nachricht wurde am 30.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.