
Dem Entwurf stimmten neben Union und SPD auch die Grünen zu. Die Linksfraktion enthielt sich, die AfD stimmte dagegen. Geplant ist, dass öffentliche Aufträge des Bundes ab 50.000 Euro demnach künftig nur an Firmen vergeben werden, die ihre Mitarbeiter mit Tarifvertrag oder zu ähnlichen Bedingungen beschäftigen. Das Gesetz gilt nur für Bau- und Dienstleistungsaufträge, nicht aber für Lieferaufträge für den Einkauf etwa von Fahrzeugen, Büromaterial und IT-Hardware.
Grüne und Linke kritisierten die Ausnahmen, die AfD sprach von einem Angriff auf die Tarifautonomie und zusätzlicher Bürokratie. Union und SPD verteidigten das Gesetz. Es schaffe bei Aufträgen des Bundes gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen und verbinde Investitionen mit anständigen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen.
Diese Nachricht wurde am 26.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
