
In ihrem Beschluss fordern die Abgeordneten Strafen für Freier; für die Prostituierten sehen sie keine Sanktionen vor. Als Vorbild dienen dabei Schweden und Norwegen, wo schon seit Jahren entsprechende Regelungen gelten. Die Unionsparteien wollen damit nach eigener Aussage ein Zeichen für Menschenrechte und gegen sexuelle Ausbeutung setzen. Außerdem sollen auf diese Weise die Möglichkeiten der Ermittlungsbehörden erweitert und Zuhälterei sowie das Betreiben von Bordellen erschwert werden. Das Gesetz der rot-grünen Bundesregierung von 2002, mit dem die Prostitution legalisiert wurde, habe seine Ziele nicht erreicht und die Situation der Prostituierten nicht verbessert, beklagen die Unionspolitiker.
Diese Nachricht wurde am 08.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.