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Unister-Konzern
Pleite zieht weitere Kreise

Nach der Insolvenz des Unternehmens Unister ist nun auch die Tochtergesellschaft Unister Travel Betriebsgesellschaft pleite. Einige Kunden bekommen das bereits zu spüren.

Von Bastian Brandau |
    Vor untergehender Sonne startet ein Verkehrsflugzeug am Dienstag (22.02.2011) vom Flughafen Hannover in den Abendhimmel. Foto: Holger Hollemann dpa/lni | Verwendung weltweit
    Abflug in den Urlaub - inzwischen sind etwa 14.000 Kunden von der Pleite betroffen. (dpa)
    Unter dem Dach der nun ebenfalls insolventen Unister Travel Betriebsgesellschaft sind die Reisegeschäfte von Unister zusammengefasst. Dazu gehören auch die bekannten Portale fluege.de und ab-in-den-Urlaub.de. Der Insolvenzverwalter von Unister, Lucas Flöther, teilte mit, das Geschäft der Portale laufe regulär weiter. Ein Großteil der gebuchten Reisen habe gesichert werden können.
    Betroffen von der Unister-Insolvenz sind bereits jetzt etwa 14.000 Kunden, die vor dem 20. Juli Reise-Gutscheine bei der Tochter U-Deals gekauft haben. Insolvenzverwalter Flöther sagte, diese Gutscheine würden von den örtlichen Vertragspartnern nicht anerkannt. Eine Erstattung der Gutscheine sei nicht möglich, da sie zur Konkursmasse gehörten.
    Das Risiko liegt beim eigentlichen Veranstalter
    Generell gilt, dass Kunden bei direkt bei einem Reiseveranstalter gebuchten Pauschalreisen eine Insolvenzversicherung mitabschließen. Das gilt unter anderem für die Unister-Tochter Urlaubstours. Sollte die Reise nicht stattfinden können, ist so immerhin das Geld gesichert.
    Bei über Vermittlerportale wie ab-in-den-Urlaub.de gebuchten Reise-Paketen liegt das Risiko beim eigentlichen Veranstalter. Einen Anspruch auf die Durchführung der Reise haben Kunden aber auch hier nicht.
    Wer hingegen eine Einzelleistung wie einen Flug bucht, ist bei einer Buchung über ein Portal weniger gut abgesichert. Die Verbraucherzentrale Sachsen rät, sich vor Reiseantritt zu erkundigen, ob das Geld bei Fluggesellschaft oder Hotel angekommen ist und Zahlungen so weit wie möglich direkt an die Anbieter zu leisten