Es ist nicht der Unkraut-Killer selbst, der bis ins Grundwasser vordringt. Sondern sein wichtigstes Abbauprodukt. Der Stoff wird im Boden kaum zersetzt und ist äußerst mobil. Deswegen versickert er zügig.
Baden-Baden war schon betroffen, auch die Orte Bühl und Achern. Zuletzt traf es Ohlsbach und Ortenberg, zwei Nachbargemeinden in der Nähe von Offenburg. Auch dort lag der Gehalt an Dichlorbenzamid im Trinkwasser über dem gesetzlichen Grenzwert. Merkblätter der Wasserversorger klären die Bevölkerung auf:
"Es besteht zwar keine Gefahr von Gesundheitsschädigungen für den Trinkwasser-Verbraucher. Wegen der Grenzwert-Überschreitung darf das Trinkwasser jedoch nur mit einer Ausnahme-genehmigung der Behörden verteilt werden. Der Grenzwert für Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte wurde vom Gesetzgeber deshalb sehr niedrig festgelegt, da derartige Stoffe nichts im Trinkwasser verloren haben."
Die Landesanstalt für Umweltschutz in Karlsruhe fordert rigorose Gegenmaßnahmen. Sie hat die Grundwasser-Beprobungen aus dem Vorjahr gerade ausgewertet. Der Bericht darüber liegt als Entwurf schon vor. Darin heißt es:
"Die Grenzwert-Überschreitungen und die steigende Nachweis-Tendenz sprechen für ein generelles Zulassungs- und Anwendungsverbot des Ausgangs-Wirkstoffes Dichlobenil - auch außerhalb von Trinkwasser-Schutzgebieten."
So weit will die deutsche Zulassungsbehörde aber nicht gehen. Das ist die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft in Braunschweig, kurz: "BBA".
Die Behörde reagierte zwar inzwischen auf die Klagen aus Baden-Württemberg. Sie setzte die Zulassung für alle Unkrautvertilger aus, die Di-chlo-be-nil enthalten. Vorerst bis April 2002. Doch das bedeutet keinesfalls ein Anwendungsverbot. Nur, dass die Mittel 'raus aus dem Handel müssen. Vorräte können jedoch aufgebraucht werden.
Die BBA gehe nur halbherzig vor, beklagen die Trinkwasser-Versorger am Oberrhein. In einem Rundschreiben ihres Technologie-Zentrums Wasser in Karlsruhe wird die Kontrollbehörde dafür heftig kritisiert:
"Im Hinblick auf die eindeutige Datenlage hätte die BBA eigentlich die Zulassung widerrufen müssen, da sich eine wesentliche Zulassungsbedingung nachweislich als falsch herausgestellt hat - nämlich die ausdrücklich genannte Schadlosigkeit für das Grundwasser. Die aktuelle BBA-Entscheidung ist deshalb auch aus rechtlicher Sicht sehr fragwürdig."
Als "Totalherbizid" wirkt das umstrittene Dichlobenil gegen alle Arten von Unkräutern. Es wurde lange in Weinbergen, Obstplantagen und Baumschulen benutzt, daneben auch auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen. Und, nicht zu vergessen: in Privatgärten.
Heute sind durch die Zulassung eigentlich nur noch wenige Anwendungsfelder abgedeckt: Forsten; Wiesen, auf denen der Ampfer wuchert, und Zierpflanzungen.
Woher stammen nun die Rückstände in süddeutschen Grundwässern? Vermutlich aus zwei Quellen, wie man vor Ort glaubt. Da ist zum einen der Weinbau. Im Oberrhein-Graben stehen die Rebstöcke dicht an dicht. Und bei Analysen im Karlsruher Technologiezentrum ließ sich das verpönte Dichlorbenzamid in neuem Wein nachweisen. Mancher Winzer dürfte also noch zu Dichlobenil-Präparaten greifen. Mancher Gartenbesitzer aber auch, vermuten die Wasserversorger.
Dies sei der zweite Bereich, den man im Auge behalten müsse. Und zwar besonders scharf. Denn für Otto Normalverbraucher ist es offenbar weiter möglich, an Dichlobenil-haltige Produkte zu kommen - trotz des Verkaufsverbotes. Nicht alle Baumärkte und Garten-Center nehmen die Herbizide aus dem Programm. Das zeigte sich bei Stichproben im Raum Karlsruhe.
Dass Dichlorbenzamid bloß Grundwässer am Oberrhein infiltriert, kann sich dort niemand vorstellen. Positivbefunde aus anderen Bundesländern fehlen zwar. Doch dafür dürfte es einen plausiblen Grund geben: Kaum jemand fahndet bisher nach dem Herbizid-Rückstand ...
Das Ruhen der Zulassung gilt für elf Produkte, die Dichlobenil enthalten. Es sind streufähige Granulate, die vorläufig nicht mehr verkauft werden dürfen. Im einzelnen sind das die folgenden Präparate:
- Casoron G - Compo Gartenunkraut-Vernichter - Frankol-Spezial-Granulat-Neu - Gehölze-Unkraut-frei - Prefix G Neu - RA-4000-Granulat - Tutakom-ZA - Unkrautfrei Ektorex G - Unkraut-Stop Herbenta G - Ustinex-CN-Streumittel - Vinuran
Baden-Baden war schon betroffen, auch die Orte Bühl und Achern. Zuletzt traf es Ohlsbach und Ortenberg, zwei Nachbargemeinden in der Nähe von Offenburg. Auch dort lag der Gehalt an Dichlorbenzamid im Trinkwasser über dem gesetzlichen Grenzwert. Merkblätter der Wasserversorger klären die Bevölkerung auf:
"Es besteht zwar keine Gefahr von Gesundheitsschädigungen für den Trinkwasser-Verbraucher. Wegen der Grenzwert-Überschreitung darf das Trinkwasser jedoch nur mit einer Ausnahme-genehmigung der Behörden verteilt werden. Der Grenzwert für Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte wurde vom Gesetzgeber deshalb sehr niedrig festgelegt, da derartige Stoffe nichts im Trinkwasser verloren haben."
Die Landesanstalt für Umweltschutz in Karlsruhe fordert rigorose Gegenmaßnahmen. Sie hat die Grundwasser-Beprobungen aus dem Vorjahr gerade ausgewertet. Der Bericht darüber liegt als Entwurf schon vor. Darin heißt es:
"Die Grenzwert-Überschreitungen und die steigende Nachweis-Tendenz sprechen für ein generelles Zulassungs- und Anwendungsverbot des Ausgangs-Wirkstoffes Dichlobenil - auch außerhalb von Trinkwasser-Schutzgebieten."
So weit will die deutsche Zulassungsbehörde aber nicht gehen. Das ist die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft in Braunschweig, kurz: "BBA".
Die Behörde reagierte zwar inzwischen auf die Klagen aus Baden-Württemberg. Sie setzte die Zulassung für alle Unkrautvertilger aus, die Di-chlo-be-nil enthalten. Vorerst bis April 2002. Doch das bedeutet keinesfalls ein Anwendungsverbot. Nur, dass die Mittel 'raus aus dem Handel müssen. Vorräte können jedoch aufgebraucht werden.
Die BBA gehe nur halbherzig vor, beklagen die Trinkwasser-Versorger am Oberrhein. In einem Rundschreiben ihres Technologie-Zentrums Wasser in Karlsruhe wird die Kontrollbehörde dafür heftig kritisiert:
"Im Hinblick auf die eindeutige Datenlage hätte die BBA eigentlich die Zulassung widerrufen müssen, da sich eine wesentliche Zulassungsbedingung nachweislich als falsch herausgestellt hat - nämlich die ausdrücklich genannte Schadlosigkeit für das Grundwasser. Die aktuelle BBA-Entscheidung ist deshalb auch aus rechtlicher Sicht sehr fragwürdig."
Als "Totalherbizid" wirkt das umstrittene Dichlobenil gegen alle Arten von Unkräutern. Es wurde lange in Weinbergen, Obstplantagen und Baumschulen benutzt, daneben auch auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen. Und, nicht zu vergessen: in Privatgärten.
Heute sind durch die Zulassung eigentlich nur noch wenige Anwendungsfelder abgedeckt: Forsten; Wiesen, auf denen der Ampfer wuchert, und Zierpflanzungen.
Woher stammen nun die Rückstände in süddeutschen Grundwässern? Vermutlich aus zwei Quellen, wie man vor Ort glaubt. Da ist zum einen der Weinbau. Im Oberrhein-Graben stehen die Rebstöcke dicht an dicht. Und bei Analysen im Karlsruher Technologiezentrum ließ sich das verpönte Dichlorbenzamid in neuem Wein nachweisen. Mancher Winzer dürfte also noch zu Dichlobenil-Präparaten greifen. Mancher Gartenbesitzer aber auch, vermuten die Wasserversorger.
Dies sei der zweite Bereich, den man im Auge behalten müsse. Und zwar besonders scharf. Denn für Otto Normalverbraucher ist es offenbar weiter möglich, an Dichlobenil-haltige Produkte zu kommen - trotz des Verkaufsverbotes. Nicht alle Baumärkte und Garten-Center nehmen die Herbizide aus dem Programm. Das zeigte sich bei Stichproben im Raum Karlsruhe.
Dass Dichlorbenzamid bloß Grundwässer am Oberrhein infiltriert, kann sich dort niemand vorstellen. Positivbefunde aus anderen Bundesländern fehlen zwar. Doch dafür dürfte es einen plausiblen Grund geben: Kaum jemand fahndet bisher nach dem Herbizid-Rückstand ...
Das Ruhen der Zulassung gilt für elf Produkte, die Dichlobenil enthalten. Es sind streufähige Granulate, die vorläufig nicht mehr verkauft werden dürfen. Im einzelnen sind das die folgenden Präparate:
- Casoron G - Compo Gartenunkraut-Vernichter - Frankol-Spezial-Granulat-Neu - Gehölze-Unkraut-frei - Prefix G Neu - RA-4000-Granulat - Tutakom-ZA - Unkrautfrei Ektorex G - Unkraut-Stop Herbenta G - Ustinex-CN-Streumittel - Vinuran