
Das UNO-Menschenrechtskommissariat erklärte in Genf, gewaltsame Rückführungen nach Afghanistan - insbesondere von Menschen, denen Verfolgung, willkürliche Inhaftierung oder Folter drohten - müssten sofort gestoppt werden. Eine Sprecherin bezog sich konkret auf die Bundesrepublik, von wo aus heute früh ein Flug mit 81 Afghanen in Richtung Kabul gestartet war.
Auf die Frage, ob es einen Unterschied mache, ob es sich bei Abgeschobenen um abgelehnte Asylbewerber oder Straftäter handele, verwies die Sprecherin auf das sogenannte "Non-Refoulement-Prinzip". Dieses verbiete die Abschiebung von Personen, denen im Zielland Folter oder unmenschliche Behandlung drohen könnten.
Die Organisationen Pro Asyl und Amnesty International hatten die Abschiebung als völkerrechtswidrig kritisiert. Die Menschenrechtslage in Afghanistan sei katastrophal. Bundesinnenminister Dobrindt erklärte, die Abgeschobenen hätten schwere Straftaten begangen.
Diese Nachricht wurde am 18.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.