
In dem Gremium erhielt eine Resolution, die eine weitere Aussetzung der Strafmaßnahmen vorsah, nicht die erforderliche Mehrheit. Von den insgesamt 15 Ratsmitgliedern stimmten nur Russland, China, Pakistan und Algerien dafür. Deutschland ist aktuell nicht Teil des Rates.
Die Bundesregierung hatte zusammen mit Großbritannien und Frankreich den sogenannten Snapback-Mechanismus Ende August in Gang gesetzt. Zur Begründung hieß es, der Iran verstoße grundlegend gegen die Vereinbarungen des Atomabkommens von 2015. Als Beispiel wird etwa die Anreicherung von Uran genannt, die weit über die Werte hinausgeht, die für zivile Zwecke nötig sind.
Die iranische Regierung kritisierte den Schritt als politisch motiviert. Sie kann die Wiedereinsetzung der Sanktionen aber noch verhindern, wenn sie fristgemäß die Vorgaben des Atomabkommens wieder einhält.
Diese Nachricht wurde am 20.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.