
Die Vorsitzende Richterin ordnete für den Syrer die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Der Mann sei aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig. Er habe während seiner dreijährigen Flucht als unbegleiteter Minderjähriger eine Schizophrenie entwickelt.
Nach Überzeugung des Gerichts attackierte der Syrer am 3. Juli 2025 in dem Zug Fahrgäste mit einer Axt und einem Hammer. Zwei Menschen erlitten schwere Verletzungen.
Diese Nachricht wurde am 20.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
