
Das Kabinett in Berlin billigte eine entsprechende Änderung im Jahressteuergesetz 2024. Dadurch werden Unternehmen, Vereinen oder Stiftungen die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer erlassen, wenn sie dauerhaft Wohnungen zu einem Preis unter den ortsüblichen Mieten anbieten. Das Einkommen der Mieter dieser Wohnungen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Laut Bundesbauministerin Geywitz könnten grundsätzlich rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von den neuen Regeln profitieren.
Die Wohngemeinnützigkeit war 1990 abgeschafft worden.
Der Verband der Wohnungswirtschaft begrüßte die Wiedereinführung. Unionspolitiker hielten dagegen, die Gemeinnützigkeit sei ungeeignet, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Der CSU-Abgeordnete Lange sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern, die Regelung sei zudem anfällig für Missbrauch.
Diese Nachricht wurde am 05.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.