
Derzeit ist in Polen ein Schwangerschaftsabbruch nur dann zulässig, wenn eine Gefahr für das Leben der Mutter besteht und die Schwangerschaft die Folge einer Straftat wie Vergewaltigung oder Inzest ist. Die Neuregelung sah vor, Abtreibungen auch bei einer schweren Behinderung oder unheilbaren Krankheit des ungeborenen Kindes bis zur zwölften Schwangerschaftswoche zuzulassen. Dieser Gesetzentwurf wurde von rund der Hälfte der Abgeordneten abgelehnt, die teilweise auch dem Regierungsbündnis angehörten.
Das katholisch geprägte Polen hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze in Europa. Es war zuletzt 2020 unter der damaligen PiS-Regierung verschärft worden.
Diese Nachricht wurde am 12.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.