Schwangerschaften
Unterhaus in Polen lehnt Gesetzentwurf zur Liberalisierung des Abtreibungsrechts ab

In Polen hat das Unterhaus einen Gesetzentwurf zur Lockerung des strengen Abtreibungsrechts abgelehnt.

    Der Blick in die Halle des polnischen Sejm in Warschau während der Abstimmung des Parlaments über eine umstrittene Gesetzesänderung.
    Das polnische Unterhaus lehnt Lockerung des Abtreibungsrechts ab. (picture alliance / dpa / Orestis Panagiotou)
    Derzeit ist in Polen ein Schwangerschaftsabbruch nur dann zulässig, wenn eine Gefahr für das Leben der Mutter besteht und die Schwangerschaft die Folge einer Straftat wie Vergewaltigung oder Inzest ist. Die Neuregelung sah vor, Abtreibungen auch bei einer schweren Behinderung oder unheilbaren Krankheit des ungeborenen Kindes bis zur zwölften Schwangerschaftswoche zuzulassen. Dieser Gesetzentwurf wurde von rund der Hälfte der Abgeordneten abgelehnt, die teilweise auch dem Regierungsbündnis angehörten.
    Das katholisch geprägte Polen hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze in Europa. Es war zuletzt 2020 unter der damaligen PiS-Regierung verschärft worden.
    Diese Nachricht wurde am 12.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.