
Die Zeichnung zeigt einen Mann mit ausgestreckten Armen und Beinen in einem Kreis. Ravensburger hatte das 1000-Teile-Puzzle mit dem sogenannten vitruvianischen Menschen von Leonardo da Vinci seit 2009 vertrieben. Das Motiv war nach früheren Angaben des Verlags damals ausgewählt worden, weil man angenommen hatte, dass die Schutzfrist des Urheberrechts an dem 1490 entstandenen Werk abgelaufen sei.
Italien beruft sich auf Kulturschutz-Gesetz
Das sah die "Galleria dell'Accademia di Venezia" anders und forderte 2019 in einer Abmahnung, den Verkauf des Puzzles zu unterlassen oder eine Lizenzgebühr für die weltweite Nutzung zu zahlen. Das Museum stützte sich dabei auf ein italienisches Gesetz und erwirkte gemeinsam mit dem italienischen Kulturministerium vor einem Zivilgericht in Venedig eine einstweilige Verfügung.
Gesetz gilt nicht außerhalb Italiens
Ravensburger stoppte zwar zunächst Verkauf und Produktion, gab aber nicht klein bei: Der Spielehersteller erhob seinerseits erfolgreich Klage beim Landgericht Stuttgart. Die Richter stellten unter anderem fest, dass das italienische Kulturgüterrecht nicht weltweit, sondern eben nur in Italien gelte.
Dieser Auffassung schloss sich der Zivilsenat als nächst höhere Instanz an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision allerdings nicht zugelassen. Offen ist hingegen die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof.
Aktenzeichen:
Oberlandesgericht Stuttgart: 4 U 136/24
Landgericht Stuttgart: 17 O 247/22
Oberlandesgericht Stuttgart: 4 U 136/24
Landgericht Stuttgart: 17 O 247/22
Diese Nachricht wurde am 12.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.