Hamburger Landgericht
Unternehmer Müller scheitert mit Antrag zu AfD-Unterstützung

Der Molkereiunternehmer Müller ist mit einem Eilantrag gescheitert, der Organisation Campact gerichtlich zu untersagen, ihn als Unterstützer der AfD zu bezeichnen.

    Das Foto zeigt den deutschen Molkereiunternehmer Theo Müller. Er lächelt in eine Kamera.
    Der Molkereiunternehmer TheoMüller (dpa-news/Arno Burgi)
    Das teilte ein Sprecher des Hamburger Landgerichts mit. Gegenstand des Streits war die von Campact verbreitete Äußerung: "Konzerngründer Theo Müller unterstützt die rechtsextreme AfD." Der Slogan verletze den Antragsteller nicht in seinem Persönlichkeitsrecht, entschied das Gericht. Es handle sich um eine zulässige Meinungsäußerung, auch weil es entsprechende Anhaltspunkte wie wiederholte Sympathiebekundungen für die AfD-Vorsitzende Weidel seitens Müllers gebe. Dessen Anwalt sagte, man halte es für falsch, dass das Gericht von einer Meinungsäußerung ausgegangen sei. Der Unternehmer habe in der Vergangenheit erklärt, kein AfD-Mitglied zu sein - und dies auch nicht anzustreben. Er sei seit vielen Jahren Mitglied der CSU.
    Müller selbst sagte in einer Stellungnahme, er werde das Urteil akzeptieren und keine Rechtsmittel einlegen.
    Diese Nachricht wurde am 24.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.