
Gegenstand des Streits war die von Campact auf Plakaten verbreitete Äußerung: "Konzerngründer Theo Müller unterstützt die rechtsextreme AfD." Der Slogan verletze den Antragsteller nicht in seinem Persönlichkeitsrecht, entschied das Gericht. Es handle sich um eine zulässige Meinungsäußerung, auch weil es entsprechende Anhaltspunkte wie wiederholte Sympathiebekundungen für die AfD-Vorsitzende Weidel seitens Müllers gebe.
Anwalt: Müller hat niemals an die AfD gespendet
Der Anwalt des Unternehmers sagte, man halte die Entscheidung für falsch. Sein Mandant habe in der Vergangenheit erklärt, kein AfD-Mitglied zu sein - und dies auch nicht anzustreben. Müller sei seit vielen Jahren Mitglied der CSU. Auch habe er der AfD keine finanziellen Zuwendungen zukommen lassen. Müller selbst erklärte in einer Stellungnahme, er werde das Urteil akzeptieren und keine Rechtsmittel einlegen.
Müller: "Alice Weidel ist eine Freundin"
Im Jahr 2023 hatte Müller öffentlich bestätigt, dass er sich regelmäßig mit AfD-Chefin Weidel trifft. Der NZZ sagte er Anfang 2024: "Alice Weidel ist eine Freundin." Der "Spiegel" berichtete im August 2025, Müller habe Weidel auch zur Feier seines 85. Geburtstages eingeladen. Zuletzt zitierte die Tageszeitung (taz) aus dem Antrag von Müllers Anwalt beim Landgericht Hamburg. Darin heißt es, die „private Freundschaft“ zu Weidel sei von der Frage zu trennen, ob Müller ihre Partei unterstützt.
Diese Nachricht wurde am 25.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
