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Klage der Umwelthilfe
Unterschiedliche Reaktionen auf Urteil zum Nationalen Luftreinhalteprogramm

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das die Bundesregierung zu Änderungen ihres Nationalen Luftreinhalteprogramms verpflichtet, wird unterschiedlich interpretiert.

    Die Deutsche Umwelthilfe, die die Klage eingereicht hatte, sprach von einem guten Tag für saubere Luft in Deutschland. Anders als bei vorherigen regionalen Luftreinhalteklagen sei nun erstmals die Bundesregierung verurteilt worden, zusätzliche Maßnahmen zu beschließen und umzusetzen. Das Bundesumweltministerium teilte hingegen mit, das Gericht habe weder eine Nichteinhaltung europäischer Reduktionspflichten festgestellt noch weitere Maßnahmen verlangt. Die Regierung werde lediglich verpflichtet, Teile des Luftreinhalteprogramms zu aktualisieren, soweit sich zwischenzeitlich neue Prognosen ergeben hätten.
    Die Regierung kann gegen das Urteil noch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorgehen.
    (Az.: OVG 11 A 16/20).
    Diese Nachricht wurde am 23.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.