
In London erklärte der Ausschuss-Vorsitzende Michael bei der Vorstellung eines Zwischenberichts, in Großbritannien könne sich bislang jedermann als Bestatter betätigen. Man dürfe dies von zu Hause aus tun und die Leichen etwa in der Garage aufbewahren. Nötig sei hier eine Regulierung, die keine Form von Missbrauch toleriere und die Totenruhe achte.
Die Untersuchungskommission soll klären, wie ein inzwischen verurteilter Doppelmörder und Sexualstraftäter mit nekrophiler Neigung sich jahrelang in Kliniken an dutzenden Toten vergehen konnte. In einer ersten Phase hatte der Ausschuss bereits schwerwiegende Mängel in den betroffenen Krankenhäusern bei der Leichenaufbewahrung festgestellt.
Diese Nachricht wurde am 16.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.