
Die Unterlagen der mit der Untersuchung beauftragten Kanzlei müssten vom Rundfunk Berlin-Brandenburg ungeschwärzt zur Verfügung gestellt werden. Das teilte der Ausschuss bei seiner Sitzung in Potsdam mit. Notfalls müsse die Herausgabe gerichtlich durchgesetzt werden. Der Bericht stelle ein "entscheidendes Beweismittel dar". Der Sender weigere sich jedoch bislang, ihn dem Ausschuss zu übermitteln.
Der Untersuchungsausschuss wurde im vergangenen November eingesetzt. Er will herausfinden, ob die Rechtsaufsicht des Landes Brandenburg in den vergangenen Jahren über den RBB ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Außerdem befasst er sich mit möglichen Missständen bei der Verwendung finanzieller Mittel des Senders.
Diese Nachricht wurde am 17.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.