
Bislang könne sich jedermann als Bestatter betätigen, hieß es. Man dürfe dies von zu Hause aus tun und die Leichen etwa in der Garage aufbewahren. Nötig seien Regulierungen, die keine Form von Missbrauch tolerierten und die Totenruhe achteten. Die Untersuchungskommission soll klären, wie sich ein inzwischen verurteilter Doppelmörder und Sexualstraftäter mit nekrophiler Neigung jahrelang in Kliniken an dutzenden Toten vergehen konnte.
Diese Nachricht wurde am 16.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.