
Das entschied das Berliner Landgericht. Geklagt hatte die Vermieterin einer 85 Quadratmeter großen Drei-Zimmer-Wohnung, die eine Untervermietung an eine Frau aus der Ukraine abgelehnt hatte. In erster Instanz hatte sie Recht bekommen, jetzt änderte das Landgericht das Urteil. In der Begründung hieß es, die Mieterin der Wohnung habe zu Recht geltend gemacht, dass sie ihr Privat-Leben und ihr Handeln nach den eigenen ethischen Grundüberzeugungen ausrichten dürfe.
(Az. 65 S 39/23)
Diese Nachricht wurde am 29.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.