Donnerstag, 28. März 2024

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Uran-Bergbau in der DDR
Lungenkrebs bei Wismut oft nicht als Berufskrankheit anerkannt

Die Arbeit in den DDR-Uranbergwerken der Wismut war gefährlich. Viele Bergleute erkranken aufgrund der radioaktiven Belastung auch nach Jahrzehnten an Lungenkrebs. Doch die Anerkennung als Berufskrankheit wird häufig verweigert.

Reinhart Brüning im Gespräch mit Susanne Kuhlmann | 03.09.2019
Ein Bergwerk der SDAG Wismut
Unter Tage war das Krebsrisiko besonders hoch - Uranbergbau in der SDAG Wismut in der DDR (dpa / akg-images / Purkiss Archive)
In Uranbergwerken enthält die Luft zum Teil hohe Konzentrationen von Radon. Das ist ein radioaktives Gas, das zerfällt und dabei Strahlung freisetzt. Die Zerfallsprodukte sind zum Teil ebenfalls radioaktiv. Wenn Radon eingeatmet wird, entsteht ein strahlendes Depot in der Lunge und Radioaktivität kann Lungenkrebs hervorrufen. Für die Entstehung von Lungenkrebs gibt es aber auch andere Gründe, so dass die Belastung mit Radon nicht in jedem einzelnen Fall die Ursache der Erkrankung ist. Es lässt sich aber durch Vergleich von Statistiken nachweisen, dass Bergleute ein höheres Risiko haben, wenn sie in Uranbergwerken gearbeitet haben.
Nachweis von der Verursachung der Erkrankungen schwierig
Für die Anerkennung einer Berufskrankheit muss die Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Krankheit beruflich bedingt ist, über 50 Prozent liegen. Das ist im Falle der Wismut schwierig: Entgegen dem DDR-Recht gab es dort keine Strahlenmessgeräte für jeden Beschäftigten, es wurde nur an einigen ausgewählten Orten gemessen. Doch selbst an verschiedenen Stellen innerhalb eines Gebäudes können die Werte um den Faktor zehn schwanken. Große Unsicherheiten gibt es auch bei der medizinischen Bewertung des Einzelfalls. In vielen Fällen wird die Berufskrankheit dann nicht anerkannt. Betroffene können dagegen klagen, doch die Beweislast liegt bei ihnen und oft ist der Beweis kaum zu führen. In einem Fall wurde die Anerkennung versagt, weil die berufliche Verursachungswahrscheinlichkeit nur mit 13 Prozent errechnet wurde. Doch ob das stimmt, ist umstritten.
Wie könnte die Lage der Betroffenen verbessert werden?
Wenn berücksichtigt würde, dass die Arbeitsbedingungen auch nach DDR-Recht illegal waren und die Belastung nicht individuell gemessen wurde, könnte die Beschäftigung im Uranbergbau zur Grundlage einer Anerkennung werden – sie könnte also etwa nach einer Beschäftigung von mindestens fünf Jahren im Betrieb gewährt werden. Solche Lösungen gibt es in vergleichbaren Fällen in den USA.