
Eine vom Vermieter ausgesprochene fristlose Kündigung wurde allerdings für nicht rechtmäßig erklärt und eine entsprechende Räumungsklage abgewiesen - auch weil die AfD nicht vorher abgemahnt worden war. Deren stellvertretender Bundessprecher Gottschalk bezeichnete das Urteil als einen Erfolg für seine Partei.
Der Mietvertrag für die Immobilie im Berliner Bezirk Reinickendorf wäre eigentlich noch bis Ende 2027 gelaufen. Eine Güteverhandlung zwischen beiden Seiten war in der vergangenen Woche gescheitert.
Diese Nachricht wurde am 26.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.