Landgericht Berlin
Urteil: AfD muss Bundesgeschäftsstelle in Berlin 2026 verlassen

Die AfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im Herbst 2026 räumen und damit ein Jahr früher als im Mietvertrag vorgesehen. Das entschied das Landgericht der Hauptstadt. Es erklärte, mit einer Wahlparty nach der Bundestagswahl im Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei gegen Vorgaben verstoßen.

    Blick auf die Front des grauen Gebäudes, an dem nichts auf die AfD hinweist.
    Muss im Herbst 2026 geschlossen werden: Die Bundesgeschäftsstelle der AfD in Berlin-Reinickendorf. (Jörg Carstensen / dpa / Jörg Carstensen)
    Eine vom Vermieter ausgesprochene fristlose Kündigung wurde allerdings für nicht rechtmäßig erklärt und eine entsprechende Räumungsklage abgewiesen - auch weil die AfD nicht vorher abgemahnt worden war. Deren stellvertretender Bundessprecher Gottschalk bezeichnete das Urteil als einen Erfolg für seine Partei.
    Der Mietvertrag für die Immobilie im Berliner Bezirk Reinickendorf wäre eigentlich noch bis Ende 2027 gelaufen. Eine Güteverhandlung zwischen beiden Seiten war in der vergangenen Woche gescheitert.
    Diese Nachricht wurde am 26.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.