
Der BGH entschied, dass Autohersteller dann grundsätzlich Schadenersatz zahlen müssen, wenn die Thermofenster-Technik in einem zu kleinen Temperaturbereich Abgase von Schadstoffen reinigt. Das Gericht hob damit Urteile unterer Instanzen auf, die Schadenersatzklagen abgewiesen hatten. Die Fälle wurden an die Gerichte zurückverwiesen.
Geklagt hatten in Deutschland Autobesitzer gegen die Hersteller Audi, Mercedes-Benz und Volkswagen. Ihre Diesel-Pkw halten nur bei bestimmten Außentemperaturen die Schadstoff-Grenzwerte für Stickoxid ein. Bei hohen und niedrigen Temperaturen wird die Abgasreinigung laut den Unternehmen für den Motorschutz gedrosselt.
Mit dem jetzigen Urteil änderte der BGH seine bisherige Rechtsprechung. Zuvor hatte er einen Schadenersatzanspruch mit dem Argument verneint, beim Thermofenster sei nur von Fahrlässigkeit und nicht von vorsätzlicher Schädigung auszugehen. Der übergeordnete Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte dagegen entschieden, dass der Käufer einen Anspruch auf Entschädigung auch bei Fahrlässigkeit hat.
Diese Nachricht wurde am 26.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.