
Der Verband, der 11.000 Versicherungsmakler vertritt, hatte Check24 unlauteren Wettbewerb und Irreführung der Verbraucher vorgeworfen. Denn der Hinweis, dass Check24 Interessenten nicht neutral berät, sondern davon lebt, Versicherungsverträge zu vermitteln, findet sich auf der Website relativ versteckt, in der Rubrik "Über uns". Verbandspräsident Michael Heinz erklärte das Urteil zum "Sieg für den Verbraucherschutz".
Klägern nicht in allen Punkten rechtgegeben
Check24 zeigte sich gelassen: Das Geschäftsmodell werde durch das Urteil nicht im Grundsatz gefährdet, sagte Geschäftsführer Christoph Röttele. "Wir können mit dem Urteil leben."
Die Richter gaben den Klägern allerdings nicht in allen Punkten recht. Die Versicherungsvertreter hatten schärfere Vorgaben für die Online-Beratungen gefordert - wäre das Gericht der Forderung nachgekommen, hätte dies das Internet-Geschäft mit Versicherungen sehr erschwert.
Studie: Vergleichsportale müssen transparenter werden
Bereits im Februar hatte eine Studie der Verbraucherzentralen Vergleichsportalen wie Check24 oder auch Verivox mangelnde Nutzerfreundlichkeit und Intransparenz vorgeworfen. Demnach genießen Buchungs- und Vergleichsseiten im Netz bei den Nutzern hohe Glaubwürdigkeit und gelten als unabhängig und transparent. Doch die Geschäfte mit Provisionen oder Werbeanzeigen seien meist unbekannt. Die Verbraucherschützer forderten von der Politik, den Markt der Buchungs- und Vergleichsportale transparenter zu gestalten.
(cvo/tj)