Donnerstag, 28. März 2024

Archiv

Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Warum manche Medien ein NPD-Verbot vermeldet haben

"Eilmeldung: Bundesverfassungsgericht verbietet die NPD." Bei Twitter, Facebook und auf vielen Mobiltelefonen meldeten zahlreiche deutsche Medien das Gegenteil von dem, was das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Dafür gibt es wahrscheinlich einen einfachen Grund.

Von Chaled Nahar | 17.01.2017
    Eine falsche Eilmeldung zum NPD-Verbot auf einem Mobiltelefon
    Eine falsche Eilmeldung zum NPD-Verbot auf einem Mobiltelefon (deutschlandradio.de)
    Die Empörung über viele gestandene Medien, die fälschlicherweise ein NPD-Verbot vermeldeten, ist groß. Kein Wunder: Spiegel Online, Zeit Online, Phoenix, Das Erste, Neue Zürcher Zeitung - absolute Leitmedien berichteten in Eilmeldungen, dass das Bundesverfassungsgericht die NPD verboten habe.
    In sozialen Netzwerken entbrannte nach der Korrektur des Sachverhalts sofort eine Diskussion. Dabei ging es humoristisch zu, teilweise gab es aber auch Vorwürfe der bewussten Falschmeldung und natürlich den Schlachtruf der neuen Rechten: "Lügenpresse!" Zahlreiche Screenshots der fehlerhaften Meldungen kursierten. Einige Medien löschten sie, andere korrigierten sich.
    Wie Fehler entstehen
    Die Frage ist: Wie konnte es zu diesen eklatanten Falschmeldungen derart zahlreicher renommierter Medienhäuser kommen? Eine naheliegende Erklärung wären technische Fehler, die jede Redaktion kennt, die aus Versehen beispielsweise mal "XXX" zum Literaturnobelpreisträger gekürt hat. Ein anderer Grund sind Einschätzungen, die zuvor als Platzhalter in der noch nicht versendeten Eilmeldung gedient haben. Aber passiert so etwas bei dem selben Thema gleich mehreren Redaktionen?
    Verlesung des Antrags als Stolperstein
    Die Erklärung ist einfach: Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts und zugleich Vorsitzender des urteilsprechenden zweiten Senats, verlas vor der Verkündung des Urteils noch einmal die Antragsschrift der Kläger. Darin heißt es (logischerweise): "Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung wird aufgelöst." In dem Moment wird - aller Wahrscheinlichkeit nach - in einigen Redaktionen der Schluss gezogen worden sein: "Das Bundesverfassungsgericht hat gerade die NPD verboten."
    Kopfbedeckung als Hinweis
    Hat es aber nicht. Denn erst nach Verlesung der Antragsschrift verkündete Voßkuhle das Urteil. Das ist daran zu erkennen, dass sich die Richter von ihren Plätzen erheben und ihre Kopfbedeckungen aufsetzen, was in einem Video der ARD (bei ca. 10:20 Minuten, Antragsverlesung zuvor ab ca. 6:40 Minuten) zu beobachten ist. Den Antrag verlas er noch ohne Kopfbedeckung im Sitzen. Spiegel Online und Zeit Online erklärten bereits, dass ihre Fehler auf diese Weise zustande gekommen sind.
    Dem Deutschlandfunk passierte der Fehler nicht, dafür aber ein anderer: Er machte aus der NPD die NDP. Auch ärgerlich.