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Asylrecht
Urteil des EuGH: Ungarn hat den Zugang zu Asylverfahren übermäßig erschwert

Im Streit um das Asylrecht hat der Europäische Gerichtshof ein weiteres Urteil gegen Ungarn gefällt.

    Das Gericht entschied, die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, sei übermäßig erschwert worden. Hintergrund ist ein Gesetz, das Ungarn 2020 wegen der Corona-Pandemie erlassen hatte. Demnach mussten bestimmte Drittstaatenangehörige oder Staatenlose in ungarischen Botschaften in Kiew und Belgrad eine Absichtserklärung für einen Asylantrag abgeben. Die ungarischen Behörden entschieden dann, ob eine Einreise genehmigt wird. Erst dann durften die Menschen einen Asylantrag stellen. Die EU-Kommission sah in diesem vorgeschalteten Verfahren einen Verstoß gegen das EU-Recht und verklagte Ungarn. Der EuGH gab der Kommission nun Recht.
    Diese Nachricht wurde am 22.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.