Migrationspolitik
Urteil: Deutsche Kontrollen an Grenze zu Luxemburg waren rechtswidrig

Die deutschen Kontrollen im vergangenen Jahr an der Grenze zu Luxemburg waren rechtswidrig.

    Trierweiler: LKWs stehen auf der A64 vor der Grenze nach Luxemburg.
    Deutsche Kontrollen an der Grenze zu Luxemburg (Harald Tittel / dpa / Harald Tittel)
    Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Es erklärte, die Bundesrepublik Deutschland habe unter anderem nicht ausreichend dargelegt, dass es sich bei einer von ihr angegebenen Bedrohungslage durch eine hohe Zahl unerlaubter Migrationsbewegungen um eine plötzliche Entwicklung gehandelt habe.
    Geklagt hatte ein Bundesbürger, der berufsbedingt häufig zwischen Deutschland und Luxemburg reist. Er hatte argumentiert, dass die Grenzkontrollen einen Verstoß gegen das Schengener Abkommen über den freien Personenverkehr darstellten, weil die Bundesrepublik die Wiedereinführung und Verlängerung der Maßnahme nicht hinreichend begründet habe. Die Kontrollen hatten von März bis September 2025 stattgefunden.
    Eine Berufung vor der nächsthöheren Instanz ist möglich.
    (AZ: 3 K 650/25.KO)
    Diese Nachricht wurde am 27.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.