Zweiter Weltkrieg
Urteil: Deutschland soll Angehörigen eines internierten italienischen Soldaten 82.000 Euro zahlen

Weil ein italienischer Soldat im Zweiten Weltkrieg monatelang unter menschenunwürdigen Bedingungen in Konzentrationslagern interniert war, soll die Bundesrepublik dessen Erben finanziell entschädigen.

    Auf dem groben schwarz-weißen Foto sieht man eine Kolonne zerlumpter Gefangener, die sich bis zum Horizont zieht. Sie geht durch eine flache Schneelandschaft.
    Auch die verbündeten italienischen Soldaten wurden später zu Gegnern - und zu Kriegsgefangenen - Deutschlands. Dieses Archivbild zeigt allerdings italienische, deutsche und ungarische Soldaten in russischer Gefangenschaft. (picture-alliance / akg-images )
    Das entschied ein Zivilgericht in Rom, wie die Nachrichtenagentur Ansa berichtet. Der finanzielle Ausgleich soll 82.000 Euro betragen. Der Soldat war mehr als 600 Tage in Konzentrationslagern in Deutschland und Österreich inhaftiert. Die Richter werteten dies als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

    Lagerhaft nach Waffenstillstand

    Ursprünglich waren Nazi-Deutschland und das faschistische Italien des Diktators Benito Mussolini Verbündete. Im September 1943 aber hatten die Regierung in Rom und die Alliierten einen Waffenstillstand unterzeichnet; Mussolini hielt sich nur noch im Norden Italiens an der Macht. Die deutsche Wehrmacht besetzte als Konsequenz aus dem Waffenstillstand, den das Hitler-Regime als "Verrat" darstellte, große Teile Italiens und nahm hunderttausende italienische Soldaten gefangen - darunter auch jenen, dessen Erben nun vor Gericht klagten. Ihrem Dem Anwalt zufolge hatte sich der Soldat von seiner Inhaftierung nie wieder erholt. 1982 habe er Suizid begangen.
    Diese Nachricht wurde am 27.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.