Montag, 20. Mai 2024

Bundesgerichtshof
Urteil gegen Ex-MDR-Unterhaltungschef Foht rechtskräftig

Das Urteil gegen den ehemaligen Unterhaltungschef des Mitteldeutschen Rundfunks, Foht, wegen Betrugs und Bestechlichkeit ist rechtskräftig.

03.05.2024
    Foht mit dunklem Haar, Brille, grauem Bart und dunklam Anzug in einem Raum.
    Udo Foht war von 1991 bis 2011 Unterhaltungschef des MDR (Foto aus dem Jahr 2010) (picture alliance / dpa / Arno Burgi)
    Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision Fohts gegen seine Verurteilung zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Der BGH erklärte, das Urteil des Landgerichts Leipzig vom März 2023 weise keine Rechtsfehler auf.
    Foht hatte in dem damaligen Prozess eingeräumt, sich über Jahre von verschiedenen TV-Produzenten und Musikmanagern vier- bis fünfstellige Summen geliehen zu haben, obwohl er wusste, dass er das Geld nicht pünktlich würde zurückzahlen können. Seine Revision hatte anschließend Beobachter und Prozessbeteiligte überrascht, da dem Urteil eine Verständigung aller Beteiligten zugrunde gelegen hatte.
    Diese Nachricht wurde am 03.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.