
Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision Fohts gegen seine Verurteilung zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Der BGH erklärte, das Urteil des Landgerichts Leipzig vom März 2023 weise keine Rechtsfehler auf.
Foht hatte in dem damaligen Prozess eingeräumt, sich über Jahre von verschiedenen TV-Produzenten und Musikmanagern vier- bis fünfstellige Summen geliehen zu haben, obwohl er wusste, dass er das Geld nicht pünktlich würde zurückzahlen können. Seine Revision hatte anschließend Beobachter und Prozessbeteiligte überrascht, da dem Urteil eine Verständigung aller Beteiligten zugrunde gelegen hatte.
Diese Nachricht wurde am 03.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.