
Von der Entscheidung eines Pariser Gerichts hängt auch ab, ob die ehemalige Parteivorsitzende des "Rassemblement National" - kurz RN - zur Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr antreten darf.
Im vergangenen Jahr hatte ein Gericht Le Pen der systematischen Veruntreuung von EU-Geldern schuldig befunden. Mit EU-Geldern bezahlte Mitarbeiter der damaligen Europaabgeordneten sollen zwischen 2004 und 2016 tatsächlich für den RN gearbeitet haben. Das Gericht hatte Le Pen zu einer Haftstrafe mit Fußfessel verurteilt und ihr das passive Wahlrecht für fünf Jahre entzogen. Dagegen war sie in Berufung gegangen. Im Falle ihres Scheiterns soll der jetzige RN-Vorsitzende Bardella bei der Präsidentschaftswahl kandidieren.
Diese Nachricht wurde am 07.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
