Antrag auf Revision
Urteil gegen mutmaßliche Ex-RAF-Terroristin Klette wird überprüft

Das Urteil gegen die mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Klette vor dem Landgericht Verden wird vorerst nicht rechtskräftig.

    Ein Bild von Klettes grauhaarigem Kopf vor grauem Hintergrund. Sie schaut neutral.
    Das Urteil gegen die mutmaßliche Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette ist noch nicht rechtskräftig. (picture alliance / dpa / dpa-pool / Sina Schuldt)
    Nach der Verteidigung legte auch die Staatsanwaltschaft Revision ein. Der Antrag der Strafverfolgungsbehörde richtet sich unter anderem gegen die Gesamtstrafe. Sie fordert 15 Jahre Haft. Das Gericht verurteilte Klette zu 13 Jahren Gefängnis.
    Zuvor hatte bereits die Verteidigung Revision eingelegt. Aus ihrer Sicht blieb unklar, ob Klette die ihr zur Last gelegten Raubüberfälle beging. Erwiesen sei lediglich der Verstoß gegen das Waffengesetz.
    Das Landgericht Verden sah es als erwiesen an, dass Klette mit zwei ebenfalls der RAF zugeordneten Komplizen Raubüberfälle auf Geldtransporter und Supermärkte beging. Das Urteil erging unter anderem wegen schweren Raubes, Verstößen gegen das Waffengesetz und schwerer räuberischer Erpressung.
    Klette war Ende 2024 in Berlin festgenommen worden.
    Diese Nachricht wurde am 29.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.