
Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor. Er soll im Mai 2021 bei einem Wahlkampfauftritt in Merseburg in Sachsen-Anhalt wissentlich eine verbotene Parole der SA genutzt haben. Der frühere Geschichtslehrer weist dies zurück und gibt an, dass ihm der historische Hintergrund des Satzes nicht bewusst gewesen sei. Höcke will bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei antreten.
Diese Nachricht wurde am 14.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.