
Die Revision des Mannes sei verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit. Das Landgericht Kaiserslautern hatte ihn Ende vergangenen Jahres zu lebenslanger Haft verurteilt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit gilt eine Entlassung nach 15 Jahren als ausgeschlossen.
Bei dem Verbrechen auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz hatte der Mann eine 24-jährige Polizeianwärterin und einen fünf Jahre älteren Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet. Laut Gericht wollte er damit seine Jagdwilderei verdecken. Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen.
Diese Nachricht wurde am 21.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.